Zeitplan

Schritt für Schritt zum Windpark

Stand November 2020
Welche Schritte sind für die Projektentwicklung notwendig, wie lange dauern diese Vorgänge und in welcher Phase befindet sich der Windpark Wegendorf?

Ist die Fläche zur Windkraftnutzung geeignet?
Wir planen in einem rechtskräftigen Windeignungsgebiet. Die Eignung der Fläche Altlandsberg wurde in einem langjährigen Prozess während der Erstellung des Regionalplanes der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree geprüft, unter Berücksichtigung zahlreicher Belange wie Natur und Umwelt, Mensch und Erholung sowie unter Mitwirkung von Gemeinden und Öffentlichkeit.

Der Vorgang ist abgeschlossen.



Wir sichern Flächen und schließen Pachtverträge ab
Unsere Flächensicherer kennen viele der Grundstückseigentümer schon seit Jahren, seit dem ersten Projekt bei Wegendorf. Im Jahr 2001 wurden hier die ersten zwei Windenergieanlagen errichtet.

Der Vorgang ist abgeschlossen.



Fachgutachten prüfen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Die Gutachten zum Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen, zur Untersuchung von Schall-und Schattenimmissionen, zur Kompensation des Eingriffs in Natur- und Landschaft, zum Boden, zur Standsicherheit und zum Brandschutz liegen vor.

Der Standort ist geeignet für die Errichtung von 5 WEA.



Wir wählen passende Anlagen für den Standort aus
Anlagen für mittlere Windgeschwindigkeiten des Typs Nordex N149/5.X mit einer Nennleistung von 5.7 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 149 m und damit einer maximalen Gesamthöhe von 238 m. Dieser Anlagentyp eignet sich besonders gut, wenn dem Schallschutz eine herausragende Bedeutung zukommt.

Gut gewählt.



Information für Bürgerinnen und Bürger
Green Wind ist vor Ort und beantwortet Ihre Fragen transparent und sachgemäß. Wir stellen das Projekt bei Ortsbeiräten und Ausschüssen vor. Wir erreichen Sie über diese website. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens werden die kompletten Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt, so dass alle Unterlagen eingesehen werden können.

Kontinuierlich im Prozess



Genehmigungen einholen
Die WEA werden nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz beim Landesamt für Umwelt (lfU) in Frankfurt/ Oder genehmigt. Wir führen ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Das LfU beteiligt im Verfahren alle betroffenen Behörden, die Gemeinde und die Öffentlichkeit.



Beteiligung an Ausschreibungsverfahren
Mit einer Genehmigung des Windparks kann man an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen, die seit dem 1. Mai 2017 zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen durchgeführt werden. Hieraus ergibt sich die Förderung, die der Betreiber der WEA für den produzierten Strom erhält.

Bau des Windparks
Laut Ausschreibungsverfahren muss nun der Windpark innerhalb einer vorgegebenen Frist errichtet werden.