Planung
Erweiterung des Windparks Wegendorf
Im Windeignungsgebiet WEG 01 Altlandsberg plant die Firma Green Wind die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Erweiterung des bestehenden Windparks zwischen Wegendorf und Wesendahl.
Der Standort
Die Karten (siehe Seite Regionalplanung) zeigen die geplanten Standorte der fünf neuen Windenergieanlagen:
In Entfernung zu den geplanten WEA befinden sich die Ortschaften Werneuchen, Wegendorf, Buchholz und Wesendahl im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Alle Wohnbebauungen sind mehr als 1.000 m von der nächstgelegenen WEA entfernt. Wegendorf und Wesendahl über 1.200 m, Buchholz mehr als 2,5 km. Im Windeignungsgebiet Altlandsberg stehen bereits 13 Windenergieanlagen, die in den Planungen berücksichtigt werden. Die Umgebung des Standortes ist durch offenes, landwirtschaftlich genutztes Gelände geprägt.
Die Anlagen-Typen
Vorgesehen sind die Anlagen des Typs Nordex N149/5.X mit einer Nennleistung von 5.7 MW, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149 m und damit einer maximalen Gesamthöhe von 238 m.
Die Anlage ist für Standorte mit geringer bis mittlerer Windgeschwindigkeit ausgelegt. Die Einschaltgeschwindigkeit der WEA liegt bei 3,0 m/s, die Nennleistung wird ab einer Windgeschwindigkeit von 12,0 m/s erreicht.
Die Sicherheit wird unter anderem durch ein aerodynamisches Bremssystem, ein Blitzschutzsystem sowie ein Sensorsystem gewährleistet, das die WEA bei Störungen sofort abschaltet.
Jede dieser Anlagen erzeugt CO2-freien Strom für etwa 3.000 Haushalte mit 4 Personen.
Für die Gemeinden
Die umliegenden Gemeinden erhalten nach dem Brandenburger Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) eine jährliche Sonderabgabe. Pro errichteter WEA werden über die gesamte Laufzeit der WEA 10.000 Euro pro WEA und Jahr an die umliegenden Gemeinden im Radius von 3 km gezahlt. Auf das Gemeindegebiet der Stadt Altlandsberg entfallen davon 70 %. Der Stadt Altlandsberg wird zur Erschließung von Wegeflurstücken ein Nutzungsvertrag angeboten, welcher Pachteinnahmen generiert.
Die Wege können perspektivisch als sichere Verbindung für Fahrradfahrer zwischen Wegendorf und Wesendahl genutzt werden.
Standsicherheit
Für den Windpark Wegendorf wurde die Standsicherheit per Gutachten nachgewiesen. Für jede Windenergieanlage wird dabei eine Typenprüfung den konkreten Bedingungen am Standort der WEA gegenübergestellt. Das Gutachten betrachtet die gegenseitigen Beeinflussungen der Windenergieanlagen im Windpark und berücksichtigt die bestehenden WEA sowie die WEA, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden. (I17-Wind GmbH & Co. KG nach DIBt 2012 Norm)
Betriebseinstellung und Rückbau
Die Laufzeit einer Windenergieanlage ist auf 20 Jahre ausgelegt. Nach endgültiger Betriebseinstellung verpflichtet sich der Betreiber der WEA zum vollständigen Rückbau der Anlage inklusive des Fundamentes. Er gewährleistet, dass gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1-3 BImSchG nach dauerhafter Betriebseinstellung keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren von der WEA ausgehen. Vorhandene Abfälle werden fachgerecht verwertet und der Standort ordnungsgemäß wiederhergestellt. Der Betreiber verpflichtet sich gemäß § 35 (5) Satz 2 BauGB zum Rückbau der Anlagen und zur Beseitigung der Bodenversiegelung auf eigene Kosten. Zur Absicherung der Kosten wird von der Genehmigungsbehörde die Hinterlegung einer Bürgschaft vor Baubeginn gefordert.