Sicherheit
Gefahren-Minderung
Ob Flugsicherheit, Blitz- oder Brandschutz – Sicherheit steht immer an erster Stelle. Verschiedenste Aspekte werden bei Planung und Betrieb der Windenergieanlagen von Anbeginn berücksichtigt.
Flugsicherheit
Die Anlagen sollen an eine Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung angeschlossen werden. Dadurch erfolgt die Beleuchtung nur, wenn sich ein Flugobjekt in der Nähe befindet.
Generell werden WEA über 100 m Gesamthöhe als Luftfahrthindernis gekennzeichnet. Die Nachtkennzeichnung erfolgt über das Beleuchtungssystem Gefahrenfeuer rot ES und wird bei ca. 40-80 Lux mittels eines Dämmerungssensors aktiviert.
Bei einem Ausfall der Befeuerung muss automatisch auf ein Ersatzfeuer umgeschaltet werden. Bricht die Spannungsquelle weg, muss für die Befeuerung ein Ersatzstromnetz bestehen.
Eiswurf
In bestimmten Regionen können die Rotorblätter von Windenergieanlagen unter entsprechenden Witterungsverhältnissen Eis ansetzen. Mit zunehmender Dicke kann sich das Eis vom Flügel lösen und zu Boden fallen. Das Plangebiet gehört jedoch nicht zu einem eisgefährdeten Gebiet. Im Bereich des Mindestabstandes der WEA befinden sich keine Hauptverkehrswege oder Gebäude. Um jedoch jegliche Gefährdung durch Eiswurf und Eisfall zu minimieren, werden die WEA mit einem Eiserkennungssystem ausgestattet.
Blitzschutz
Jede Windenergieanlage ist mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet, um Schäden an mechanischen Komponenten, Elektrik und Steuerungen möglichst gering zu halten. Ein äußeres Schutzsystem nimmt direkte Blitzeinschläge auf und leitet den Blitzstrom in die Erde unter dem Turm ab. Ein inneres Blitzschutzsystem dient zum Schutz vor durch Blitzschlag induzierten magnetischen Feldern, die sicher in den Boden abgeleitet werden.
Brandschutz
Zur Brandbekämpfung in Windenergieanlagen stehen unterschiedliche Mittel und Technologien zur Verfügung. Entsteht ein Brand bei der Wartung der Maschine, so ist die WEA mit tragbaren 5 bis 6 kg CO2-Feuerlöschern im Maschinenhaus ausgestattet.
Ein Lichtbogendetektor sorgt dafür, dass bei der Erkennung eines Lichtbogens die Stromquelle ausgeschaltet wird. Rauch- und Hitzemelder schalten die Windenergieanlage in kontrollierter Weise ab, trennen die Schaltanlage und lösen ein akustisches Alarmsignal sowie die Meldung an die Fernüberwachung aus.
In einem Brandschutzkonzept für den Windpark wird festgelegt, dass neben den anlageninternen Brandschutzeinrichtungen auch dauerhaft Löschwasser zur Verfügung gestellt wird.