Umweltschutz
Für Mensch, Tier und Natur
Der Windpark Wegendorf kann insgesamt rund .... Haushalte mit grünem Strom versorgen – und trägt damit zum Klimaschutz bei. Dennoch ist klar: Windenergieanlagen nehmen Einfluss auf Menschen, Tier, Natur und Landschaft. Um die Beinträchtigungen zu minimieren, wurden bereits zahlreiche Gutachten erstellt und Maßnahmen entwickelt. Und auch der technische Fortschritt reduziert Belastungen. Die Ergebnisse werden im Einzelnen dargelegt und zeigen: Es ist insgesamt nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen, die nicht über die Eingriffsermittlung und artenschutzrechtliche Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden können. (Quelle: UVP_Vorprüfung)
Schallschutz
Die Gesamtbelastung an Schallimmissionen ist auf die bereits bestehenden WEA zurückzuführen (Vorbelastung). Bezüglich der Neuanlagen ist vorgesehen: Die WEA 01 wird nachts abgeschaltet. Die geplanten WEA 02 bis 05 werden nachts schallreduziert betrieben und überschreiten die Richtwerte an keinem der Immissionsorte. Darüber hinaus werden die Immissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A) bzw. 15 dB(A) unterschritten, die Schallemmissionen der WEA sind somit, gemäß der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben als irrelevant zu betrachten. (anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH)
Noch ein Wort zum Infraschall, ein Thema, dass immer wieder die Gemüter bewegt. Infraschall gibt es u.a. überall, wo Wind ist. Ob Meeresbrandung oder Sturm. Auch Straßenverkehr, Industrieanlagen verursachen Infraschall. Es handelt sich um die tiefen Geräusche unterhalb der Frequenz von 20 Hertz, die das menschliche Ohr nicht wahrnimmt. Messungen haben ergeben, dass bei Abständen von 1.000 Metern oder mehr keine Belastungen zu erwarten sind. Dies gilt auch für besonders empfindliche Menschen.
Schattenwurf
Zur Einhaltung der Grenzwerte wird bei den geplanten WEA eine Abschaltvorrichtung installiert, die anhand der Messung der Sonneneinstrahlung und -position eine Überschreitung der Grenzwerte der Beschattungsdauer verhindert.
Naturraum und Schutzgebiete
Das Vorhaben steht Erhaltungszielen und Schutzzwecken der Gebiete nicht entgegen. Die Kulturlandschaft im Naturraum „Ostbrandenburgische Platte“ ist im direkten Umfeld der beantragten WEA von Ackerland und obstbaulich genutzten Flächen geprägt. Unterbrochen wird die Ackerlandschaft durch wegebegleitende Gehölze, Gehölz- und Waldflächen sowie durch Rinnentäler. Nordöstlich erstreckt sich die Raumeinheit „Oberbarnim“, die sich aus der „Barnimplatte“ durch Hügel von bis zu 150 m deutlich abhebt und der Untereinheit „Waldhügelland des Oberbarnim“ zugeordnet wird. In dem Waldgebiet östlich von Hirschfelde liegt das Quellgebiet des „Fredersdorfer Mühlenfließ“.
Die umgebenden Ortschaften mit freiem Blick auf die WEA sind Buchholz, Hirschfeld, Wegendorf, Werneuchen und Wesendahl. Die beantragten Anlagen werden im gesamten Fernbereich bei guten Sichtverhältnissen außerhalb von unmittelbaren Verschattungsbereichen hinter Gebäuden und Gehölzstrukturen bis ca. 10 km sichtbar sein. Im Umkreis liegen demnach mehrere Schutzgebiete, die jedoch alle ausreichend entfernt liegen und von den Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.
Vogelschutz
Das Vorkommen und die Auswirkungen auf Vögel im Plangebiet wurde von der Firma K&S – Büro für Freilandbiologie und Umweltgutachten in einem Avifaunagutachten untersucht. In einem Radius von bis zu 1.100 km um das Plangebiet wurden insgesamt während der Kartierung 60 Vogelarten nachgewiesen, wovon 33 Arten als Brutvögel eingeschätzt werden können. Unter Berücksichtigung diverser Arten und alle anderen Faktoren kann dem Plangebiet gemäß BEHM & KRÜGER (2013) und LFU VSW (2017a) eine lokale Bedeutung für die Brutvögel beigemessen werden. Die Erfassung der Zug- und Rastvögel sowie von Wintergästen erfolgte an 18 Begehungstagen in der Zeit von Juli 2018 bis März 2019 im Plangebiet und dessen 1.000 m-Radius. Während dieser Untersuchung wurde nur ein sehr geringes Rast- und Durchzugsaufkommen bei den planungsrelevanten Arten (Schwäne, Nordische Gänse, Kraniche) festgestellt. Allerdings sind mit den Bestandsanlagen bereits erhebliche Störquellen vorhanden, die die Attraktivität des Gebietes für Rastvogelarten verringert haben. ??Im Genehmigungsverfahren muss lediglich geklärt werden, ob für den „Fängersee" der Schutzbereich für Schwäne von 5.000 m anzuwenden ist. Die Schutz- und Restriktionsbereiche zu den Brutplätzen der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen TAK-relevanten Arten Rohrweihe und Weißstorch sowie für die nachgewiesenen Zug- und Rastvögel sind freigehalten. Das anlagen- und betriebsbedingte Kollisionsrisiko ist für diese Arten sehr gering.
Während der Bauphase werden die Bodenbrüter durch jahreszeitliche Bauzeiten geschützt.
Fledermausfauna
Es wurden insgesamt 8 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet erfasst. Es konnten eine Flugroute und drei Jagdgebiete festgestellt werden. Von den WEA 04 und 05 werden die TAK-Schutzbereiche von 200 m um das Jagdgebiet und die Flugrouten der Fledermäuse berührt. Diese WEA werden daher mit Abschaltzeiten in den Abendstunden betrieben. Abschaltzeiten sind grundsätzlich geeignet, eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an WEA zu vermeiden. Für die WEA 01 bis 03 werden die TAK-Schutzbereich von 200 m eingehalten. Fledermausquartiere sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Der TAK-Schutzbereich zu (potenziellen) Gebäudequartieren ist freigehalten. Potenzielle Quartierbäume sind durch das Vorhaben nicht berührt, eine Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht zu erwarten.
Sofern die dauerhaft genutzten Strukturen im Untersuchungsgebiet bei der Standortplanung berücksichtigt und die von der TAK definierten 200 m Schutzabstände zu den beschriebenen Funktionsräumen mit hoher Bedeutung eingehalten werden, stellt die Windenergieanlagenplanung im Windeignungsgebiet „Altlandsberg“ für die lokale und migrierende Fledermausfauna kein erhebliches Konfliktpotential dar.
Landschaft und Licht
Im Nahbereich bis 3 km um die beantragten WEA hat das Landschaftsbild aufgrund der überwiegenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen einen geringen landschaftsästhetischen Wert. Die beantragten Anlagen fügen sich in den bestehenden Windpark Altlandsberg ein und verdichten diesen optisch. Dabei werden keine Sichtachsen verbaut. Die touristischen Anziehungspunkte bleiben attraktiv.
Das Landschaftsbild ist durch die bestehenden 13 WEA bereits vorbelastet. Darüberhinaus beeinträchtigen die Bundesstraße B158 im Norden, die Bundesautobahnen A10 im Südwesten, die Bahntrasse Berlin-Werneuchen im Nordwesten, die Bahntrasse Berlin-Kostrzyn im Süden, das Tanklager bei Seefeld sowie zahlreiche Hochspannungsfreileitungen, welche im Umspannwerk bei Altlandsberg zusammengeführt sind, die Landschaft. Auch die Gewerbe- und Industriegebiete u.a. von Werneuchen, Altlandsberg und Seefeld stellen eine deutliche Vorbelastung dar.
Von den Windenergieanlagen gehen betriebsbedingt Lichtemissionen aus. Eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) schafft Abhilfe. Hierbei bleiben sämtliche Warnlichter der WEA grundsätzlich nachts ausgeschaltet. Sie werden erst aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.
Bodenkompensation
Da sich die Anlagenstandorte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker und Obstplantagenbrache ohne Bäume) befinden, sind durch die Fundamente und die Kranstellflächen keine hochwertigen Biotope betroffen.
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden, u.a. Durch Zuwegung, können durch Maßnahmen zur Entsiegelung bzw. Bodenaufwertung an anderer Stelle im selben Naturraum erbracht werden. Der Wasserhaushalt wird insgesamt wenig beeinträchtigt, da Niederschläge weiter vor Ort versickern können. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden und in die Biotope werden durch die Anpflanzung einer Feldhecke auf mehr als 6.000 qm kompensiert. Sie soll in der Gemarkung Flemsdorf auf Flächen des Nationalparkvereins "Unteres Odertal" errichtet werden.
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